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Anwalt

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Brauche ich einen Anwalt?

Nein, an den Schweizer Gerichten besteht kein Anwaltszwang. Das bedeutet, dass Sie sich selbst vor Gericht vertreten können.

 

Grundsätzlich brauchen Sie keine anwaltliche Vertretung in familienrechtlichen Angelegenheiten. Bei komplexen Verhältnissen, insbesondere in finanzieller Hinsicht, ist es aber ratsam sich zumindest vorab anwaltlich beraten zu lassen, um dann zu entscheiden, ob Sie sich anwaltlich vertreten lassen wollen. 

 

Ist Ihr/e Ehepartner/in anwaltlich vertreten, so sollten Sie in jedem Fall auch einen Anwalt/Anwältin mandatieren.

 

Empfehlenswert ist es, wenn Sie sich mit Ihrem Anliegen an eine/n Fachanwalt/Fachanwältin Familienrecht wenden. Er/sie hat sich spezifisch auf diesem Gebiet weitergebildet und langjährige Praxiserfahrung: Link. Hier können Sie einen geeigneten Anwalt/Anwältin finden: Link

 

Hier finden Sie einige Anregungen zur Vorbereitung Ihres ersten Termins beim Anwalt: Link

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