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Namensrecht  

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Heirat

Das aktuelle Namensrecht gilt seit dem 1. Januar 2013. Das Gesetz sieht vor, dass bei der Heirat jeder Ehegatte seinen Familiennamen behält. Die Eheleute können aber gemeinsam den Ledignamen des Mannes oder der Frau als gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Der Doppelname wurde damals abgeschafft. Es gibt allerdings die Möglichkeit im Alltag einen sogenannten Allianznamen zu tragen, d.h. wenn jeder seinen jeweiligen Familiennamen behält, kann jeder den Namen des anderen hinter seinen eigenen setzen. Der Allianzname ist ein mit Bindestrich geführter Doppelname. Es handelt sich dabei nicht um einen amtlichen Namen und wird trotzdem im Zivilstandsregister aufgenommen. Er kann aber im Pass oder auf der Identitätskarte auf ausdrücklichen Wunsch eingetragen werden.

 

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Scheidung

Bei Heirat vor dem 1. Januar 2013: Eheleute, die vor dem 1. Januar 2013 durch die Eheschliessung den Familiennamen geändert haben, können jederzeit vor dem Zivilstandsamt erklären (also auch bereits während der Trennung), dass sie den eigenen ledigen Familiennamen wieder tragen möchten.

 

Heirat nach dem 1. Januar 2013: Sobald Sie rechtskräftig geschieden oder Ihre eingetragene Partnerschaft gerichtlich aufgelöst ist, können Sie jederzeit vor dem Zivilstandsamt erklären, dass Sie Ihren ledigen Familiennamen wieder führen möchten. 

 

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