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Patchwork

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"Mein Ex-Mann hat eine neue Freundin und nun habe ich erfahren, dass sie von ihm schwanger ist. Welche Auswirkungen hat dies auf den Unterhalt, welchen mein Ex-Mann mir gemäss Scheidungsurteil vor drei Jahren für unsere beiden Kinder bezahlt?"

 

Es muss davon ausgegangen werden, dass der Unterhaltsbeitrag, welchen Ihr Ex-Mann für Ihre gemeinsamen Kinder bezahlt ab der Geburt seines neuen Kindes tiefer ausfallen wird. Es gilt der Grundsatz, dass alle Kinder eines Elternteils gleich zu behandeln sind, weshalb das neugeborene Kind den gleichen Anspruch auf Unterhalt durch den Vater hat, wie die anderen Kinder. Da sich ausserdem die Verhältnisse durch die Geburt des neuen Kindes erheblich und dauerhaft verändern werden, kann dies zu einer Abänderungsklage führen, damit der Unterhaltsbeitrag angepasst werden kann. Diese Abänderungsklage muss Ihr Ex-Mann beim zuständigen Gericht einleiten. Bis dahin bzw. bis das Gericht darüber entschieden hat, sind die Unterhaltsbeiträge gemäss Ihrem Scheidungsurteil geschuldet. 

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