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Trennung

Ich will mich trennen, wie gehe ich vor?

Wie Sie bei einer Trennung vorgehen müssen, hängt grundsätzlich davon ab, ob Sie und Ihr/e Ehepartner/in sich über den Trennungspunkt an sich einig sind oder nicht.

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Wir sind uns beide einig, dass wir uns in diesem Zeitpunkt trennen bzw. getrennt leben werden: 

JA

Aussergerichtliche Trennungsvereinbarung

NEIN

Sind Sie verheiratet?

JA

(gerichtliches) Eheschutzverfahren

NEIN

Haben Sie gemeinsame Kinder?

JA

NEIN

Betreuungs- und Unterhaltsregelung durch KESB

Auch wenn Sie sich grundsätzlich darüber einig sind, dass Sie künftig getrennt leben, ist in praktischer Hinsicht für das weitere Vorgehen, die folgende Frage von grosser Bedeutung: 

 

Können wir uns einigen bzw. eine Regelung finden, wer weiterhin in der gemeinsamen Wohnung bleiben darf und wer aus der gemeinsamen Wohnung innert nützlicher Frist ausziehen muss?

JA

Aussergerichtliche

Trennungsvereinbarung

NEIN

(gerichtliches) Eheschutzverfahren

Denn wenn diese Frage nicht untereinander geklärt werden kann und ein Ehepartner darauf angewiesen ist mit den Kindern in der ehelichen Wohnung zu verbleiben, nützt es Ihnen nichts, dass Sie sich an sich einig sind, dass Sie getrennt leben wollen. Notwendig ist vielmehr auch, dass klar ist, wer die eheliche Wohnung verlassen wird und per wann dies möglich sein wird. Können Sie sich darüber nicht einigen, brauchen Sie einen autoritativen Entscheid des Eheschutzgerichtes.

Eheschutzverfahren

Das Eheschutzverfahren (= gerichtliches Trennungsverfahren) wird notwendig, wenn Sie den Konflikt nicht selbst oder mit Hilfe eine Fachperson/-stelle lösen können und vorrausichtlich keine Einigung über die einzelnen Regelungspunkte der Trennung gefunden werden kann. 

 

In diesem Fall können Sie ein Gesuch auf Eheschutzmassnahmen am zuständigen Gericht stellen. 

 

Wo: Bezirksgericht an Ihrem Wohnsitz (für Kanton Zürich: Link

 

Wann: Wenn im Ehekonflikt keine Einigung möglich ist und Sie im Alltag eine Regelung brauchen, damit Sie weiterhin funktionieren können.

 

Wie: Grundsätzlich hat das Gesuch schriftlich zu erfolgen. Am einfachsten geht dies mit dem dafür vorgesehenen Formular: Link

 

Wer: Da jeder Ehegatte ohne die Einwilligung des Anderen einen Eheschutz beantragen kann, können Sie selbständig Ihr Gesuch beim Gericht einreichen.

 

Brauche ich dafür eine/n Anwalt/Anwältin? 

Grundsätzlich brauchen Sie keine anwaltliche Vertretung für den Eheschutz. Bei komplexen finanziellen Verhältnissen kann es aber ratsam sein, sich zumindest anwaltlich beraten zu lassen. Ist Ihr/e Ehepartner/in anwaltlich vertreten, so sollten auch Sie sich einen Anwalt/Anwältin suchen bzw. mandatieren. Empfehlenswert ist es, wenn Sie sich mit Ihrem Anliegen an eine/n Fachanwalt/Fachanwältin Familienrecht wenden. Er/sie hat sich spezifisch auf diesem Gebiet weitergebildet und langjährige Praxiserfahrung. Hier können Sie einen geeigneten Anwalt/Anwältin finden: Link

 

Wie lange dauert es, bis Sie vorgeladen werden: 

Das kann nach Auslastung des Gerichts unterschiedlich lange dauern, aber als Richtwert können Sie damit rechnen, dass Sie innert sechs Wochen vorgeladen werden. 

 

Kosten:

ab Fr. 600.- Gerichtskosten und allfällige Anwaltskosten

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