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Regenbogenfamilien 

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Stiefkindadoption 

Meine Partnerin und ich leben in einer eingetragenen Partnerschaft. Meine Partnerin hat eine Tochter (10 J.) und der Vater des Kindes ist unbekannt/verstorben. Gibt es eine Möglichkeit, dass ich ihre Tochter adoptieren kann?

 

Ja, seit dem 1. Januar 2018 steht die Möglichkeit einer sogenannten Stiefkindadoption nicht nur heterosexuellen Ehepaaren, sondern auch Paaren in einer eingetragenen Partnerschaft oder Konkubinatspaaren unter gewissen weiteren Voraussetzungen offen. Die Voraussetzung dafür ist, dass der zweite leibliche Elternteil entwendender:

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1. unbekannt

2. verstorben

3. einverstanden

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ist und die Adoption im Kindswohl liegt. Da es nicht möglich ist mehr als zwei rechtliche Eltern zu haben, ist bei einer Stiefkindadoption, bei Kindern die bereits zwei rechtliche Elternteile haben, die Zustimmung des zweiten Elternteils notwendig, um dessen rechtliche Elternschaft aufzuheben. 

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