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Scheidung

​

Ich will mich scheiden lassen, wie muss ich vorgehen?

Sind Sie sich einig, dass Sie sich scheiden lassen wollen?

JA

gemeinsames Scheidungsbegehren

(keine Fristen)  

NEIN

Scheidungsklage

(Frist: mind. 2 Jahre getrennt)

mit Vereinbarung über alle

(Neben-)Folgen

ohne Vereinbarung

Wo: Bezirksgericht an Ihrem Wohnsitz oder am Wohnsitz Ihres Ehegatten (für Kanton Zürich: Link).

 

Wann: Wenn Sie sich einig darüber sind, dass Sie sich scheiden lassen wollen, ist eine Scheidung grundsätzlich jederzeit möglich. Es macht aber Sinn, insbesondere wenn Sie gemeinsame Kinder haben einen Moment getrennt zu leben.

Sollten Sie sich nicht einig sein, müssen Sie zwingend zwei Jahre getrennt leben, bevor Sie die Scheidungsklage beim Gericht einreichen können.

 

Wie: mit Formular gemeinsames Scheidungsbegehren Link oder Scheidungsklage: Link

 

Wer: 

  1. Scheidung auf gemeinsames Begehren: beide Ehegatten zusammen.

  2. Scheidungsklage: ein Ehegatte allein.

 

Kosten

Eine Scheidung setzt sich in der Regel aus den Gerichtskosten für das Scheidungsverfahren, sowie Anwalts- oder Mediationskosten für die Erstellung der Scheidungsvereinbarung bzw. Vertretung vor Gericht zusammen.

Im Kanton Zürich kostet eine Scheidung ab Fr. 2'400.- für die Gerichtskosten. Dazu kommen noch die Kosten für die Erstellung der Scheidungsvereinbarung, sofern Sie sich diesbezüglich von einer Fachperson beraten und unterstützen lassen, welche je nach Komplexität und Aufwand sehr unterschiedlich ausfallen.

 

Falls sie eine Rechtsschutzversicherung haben, erkundigen sie sich bei Ihrer Versicherung nach etwaiger Kostendeckung. 

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